Die Baustellenverordnung § 3 schreibt vor, dass sobald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerbe tätig sind, der Bauherr die Verpflichtung hat, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Falls der Bauherr über die erforderliche Eignung verfügt, kann er diese Rolle selbst übernehmen.
Die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators rund um ein Bauprojekt sind sehr vielseitig. So muss er sich zum Beispiel darum kümmern, dass eine Baustelle, auf der länger als ein Monat zwanzig Arbeiter gleichzeitig tätig sind, den zuständigen Behörden gemeldet wird. Ebenfalls ist er für diverse bürokratische Arbeiten wie z.B. das Erstellen eines SiGe-Plans zuständig. Auch eine dementsprechende Vorankündigung an die zuständige Behörde muss erfolgen.
Gemäß BaustellV ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Der SiGe-Plan wird als bauübliche Planungs- und Lenkungshilfe verstanden, die den Adressaten auf einen Blick die Schwerpunkte und Besonderheiten des Arbeitsschutzes auf der jeweiligen Baustelle zugänglich machen. Darin enthaltene Informationen sind z.B. Terminplan, Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan. In der RAB 31 werden die inhaltlichen Mindestanforderungen, die an den SiGe-Plan gemäß BaustellV gestellt werden, ausführlich beschrieben.
Gemäß BaustellV ist für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.
Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung, der nicht nur über die erforderlichen Sachkundenachweise, sondern auch über langjährige Erfahrung verfügt.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel Ingenieure (Sicherheitsingenieure), Techniker (Sicherheitstechniker) oder Meister (Sicherheitsmeister) mit einer besonderen Ausbildung in der Sicherheitstechnik.
Die Abkürzung Sifa: Laut einer Vereinbarung zwischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ist die Abkürzung „Sifa“ die korrekte bezüglich einer Sicherheitsfachkraft, oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Warum? Nun, vermutlich weil der Begriff FASI bereits vergeben war.
Die Abkürzung FASI: Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. kürzt sich nämlich mit „FASI“ ab. Dieser Verband ist thematisch verwandt; immerhin vertritt er die Anliegen der Experten unter anderem im Arbeitsschutz. Trotzdem ist die eindeutige Begriffsabgrenzung wichtig, um Verwirrungen zu vermeiden.
Die Sicherheitsfachkraft hat die Aufgabe als Sicherheitsberater des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz zu fungieren. Sie ergänzen den Betriebsarzt, der von arbeitsmedizinischer Seite aus das gleiche Schutzziel verfolgt. Der Begriff Arbeitssicherheit umfasst in diesem Zusammenhang die Prävention von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten sowie die ergonomische Gestaltung des gesamten Arbeitsbereichs.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft oder Sifa genannt, sind in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Die DGUV Vorschrift 2 geht näher darauf ein.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber in allen sicherheitstechnischen Fragen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Gemäß § 6 ASiG gehören folgende Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Sifa:
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Wir beraten Sie gerne!
Brandschutzbeauftragte übernehmen eine sehr wichtige Rolle im Unternehmen. Sie helfen in brenzligen Situationen und bei deren Vermeidung. Dabei stehen Brandschutzbeauftragte als Ansprechperson für alle Beteiligten im Unternehmen, rund um das Thema Brandschutz zur Verfügung. Hinsichtlich dem vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, übernehmen Sie eine Beraterfunktion gegenüber der Geschäftsführung. Zudem stehen Brandschutzbeauftragte auch bei Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen unterstützend zur Seite.
Der Brandschutzbeauftragter ist allerdings kein klassisches Berufsbild. Der Arbeitgeber bestellt eine dafür ausgebildete, betriebsinterne oder externe, selbstständige Person. Für die Bestellung muss mindestens der Abschluss einer Berufsausbildung vorliegen und eine spezifische Brandschutzbeauftragten-Ausbildung absolviert werden. Diese ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003 für Brandschutzbeauftragte geregelt.
Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt innerhalb eines Unternehmens folgende Aufgaben:
Brandschutzbeauftragter ist keine klassische Ausbildung. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt werden zu können, muss mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen. Zudem benötigt er eine entsprechende Fachkunde um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können, die in der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung erlangt wird.
Definitiv ja.
Der Brandschutzbeauftragte ist direkt dem Arbeitgeber unterstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass sie rechtzeitig bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen eingebunden werden.
Brandschutzhelfer hingegen übernehmen ihre Aufgaben zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit. Sie sind somit nicht direkt der Geschäftsleitung unterstellt, sondern entsprechend ihrer Haupttätigkeit in der jeweiligen Abteilung zugeordnet. Siehe Information Brandschutzhelfer.
Als Brandschutzhelfer sind rund fünf Prozent der Beschäftigten zu benennen. Mehr Brandschutzhelfer sind in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität, erforderlich. Die Anzahl von fünf Prozent bezieht sich immer auf die anwesenden Brandschutzhelfer. Abwesenheiten ergeben sich z.B. aus Fortbildung, Urlaub und Krankheit. Dies ist zu beachten. Sodass eventuell eine größere Anzahl Brandschutzhelfer notwendig sind. Die Ausbildung orientiert sich an den Empfehlungen der DGUV Information 205-023. Und an der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Brandschutz oder Ausbildung in Ihrem Unternehmen. Ebenfalls führen wir fachspezifische Ausbildungen im Bereich "Richtiger Umgang mit Feuerlöschern" durch. Nutzen Sie also die Vorteile unseres externen Brandschutzbeauftragten auch bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer.